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Thomas Fischer

allgemein

Herzlich Willkommen!

Liebes Mitglied, ich freue mich, dass du an unserer Gemeinschaft für Praxisinhaber teilnimmst! Du hast hier folgende Möglichkeiten: 1. Im Diskussionsbereich kannst du dein Wissen erweitern und Fragen stellen, die wir dir gerne beantworten. Bitte nutze dafür die übergeordneten Kategorien. 2. Im Kursbereich findest du kostenfreies Lehrmaterial. Ebenso findest du dort Kurse, die du kaufen kannst... mehr anzeigen
Liebes Mitglied, ich freue mich, dass du an unserer Gemeinschaft für Praxisinhaber teilnimmst!

Du hast hier folgende Möglichkeiten:
1. Im Diskussionsbereich kannst du dein Wissen erweitern und Fragen stellen, die wir dir gerne beantworten. Bitte nutze dafür die übergeordneten Kategorien.
2. Im Kursbereich findest du kostenfreies Lehrmaterial. Ebenso findest du dort Kurse, die du kaufen kannst bzw. gekauft hast.
3. Bei Veranstaltungen findest du alle Veranstaltungen. Für den Online-Inhaber-Treff brauchst du dich nicht registrieren, sondern einfach nur pünktlich im Meeting-Raum sein. Für die Webinare ist eine Registrierung unabdingbar.

Solltest du sonstige Fragen haben oder Unterstützung bei der Gründung, Führung oder Nachfolge deiner Praxis benötigen, kannst du dich auch gerne jederzeit vertrauensvoll an mich wenden:
Thomas Fischer
fischer@fischer-instruktionen.de
017612420023

Viel Freude in unserer Inhabergemeinschaft!
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Durchdenke deinen Rechnungsprozess!

"Wann hast du die Rechnung dem Patienten mitgegeben?" "Aha, und warum liegt sie immer noch in der Patientenakte?" "Das Rechnungsdatum liegt 6 Woche vor der Übergabe an den Patienten" .... Das sind nur einige Fallstricke, die es demjenigen in eurem Unternehmen schwer machen, der für das Rechnungswesen zuständig ist. Denn er muss, um Mahnungen versenden zu können, immer erst Rücksprache halten,... mehr anzeigen
"Wann hast du die Rechnung dem Patienten mitgegeben?"
"Aha, und warum liegt sie immer noch in der Patientenakte?"
"Das Rechnungsdatum liegt 6 Woche vor der Übergabe an den Patienten"
....
Das sind nur einige Fallstricke, die es demjenigen in eurem Unternehmen schwer machen, der für das Rechnungswesen zuständig ist. Denn er muss, um Mahnungen versenden zu können, immer erst Rücksprache halten, in den Akten nachsehen oder gar die Patienten direkt fragen.

Besser ist, dass ihr von Beginn an einen ganz genauen Rechnungsprozess im Unternehmen etabliert. Dieser besteht aus:
1. Fester Termin im Behandlungsablauf, wann die Rechnung erstellt wird.
2. Fester Termin im Behandlungsablauf, wann der Patient die Rechnung erhält.
3. Festlegung, der Bezahlmöglichkeiten (Bargeld verursacht unnötig Dokumentationsmehraufwand!)
4. Fester Termin, wann ihr den Zahlungseingang überprüft und die Mahnung versendet.
5. Fester Termin, wann ihr die Mahnung bei der Kasse einreicht und um Erstattung bittet.

👉Beispiel:
Wir haben das bei uns er Physiotherapie so gelöst, dass die Rechnungen alle per Post am Tage der Monatsabrechnung versendet werden. Das hat folgende Vorteile👏:
1. Wir entlasten unsere Mitarbeiter
2. Wir sparen uns Absprachen
3. Rechnungsdatum ist auch das ausschlaggebende Datum für die Mahnung.
4. Alle Rechnungen erfolgen an einem Tag. Entsprechend kann ich 3 Wochen später alle Mahnungen mit einmal versenden.

💥Tipp: Für den Rechnungsversand nutzen wir PreLabel von Post Modern. So erhalten wir am Monatsende eine einzige Rechnung über alle Postwurfsendungen und brauchen nicht ständig Briefmarken nachkaufen oder das Gewicht des Briefes messen.
Post Modern ist in Sachsen ansässig. Ähnliche Anbieter gibt es auch in anderen Bundesländern.
Mehr zum PreLabel findet ihr hier: www.post-modern.de/faqs/prelabel/
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E-Rechnung verpflichtend für Praxen?

Mich erreichte neulich die Frage, ob E-Rechnung für Praxen verpflichten sein wird ab 01.01.2025. Die Antwort lautet Jaein ;) Eine schöne Zusammenfassung dazu findet ihr: testen.lexoffice.de/e-rechnungspflicht/ Ein Auszug daraus: "E-Rechnungen sind ab einer Summe von 1.000 Euro für alle Lieferanten oder Auftragnehmer verpflichtend, die für öffentliche Auftraggeber arbeiten. Ab 2025 soll der... mehr anzeigen
Mich erreichte neulich die Frage, ob E-Rechnung für Praxen verpflichten sein wird ab 01.01.2025.
Die Antwort lautet Jaein ;)

Eine schöne Zusammenfassung dazu findet ihr: testen.lexoffice.de/e-rechnungspflicht/

Ein Auszug daraus:
"E-Rechnungen sind ab einer Summe von 1.000 Euro für alle Lieferanten oder Auftragnehmer verpflichtend,
die für öffentliche Auftraggeber arbeiten.

Ab 2025 soll der Standard E-Rechnung auch für B2B-Bereich verpflichtend werden. Über die genaue Umsetzung herrscht derzeit noch Unklarheit."

--> Das heißt, wenn Ihr Rechnungen an Patienten stellt, dann trifft dies nicht auf euch zu. Denn "B2B" meint ein Geschäft zwischen zwei Unternehmen (B2B = "Business to Business"). Der Patient ist kein Unternehmen, sondern ein Customer (=Konsument).
--> Stellt ihr eine Rechnung an ein Unternehmen, könnt ihr von der Übergangsfrist bis Ende 2026 profitieren und weiterhin alles so handhaben, wie gehabt. Bis dahin wird auch klar sein, wie alles technisch realisiert werden kann.


Seid Ihr dagegen Rechnungsempfänger, müsst ihr sicherstellen, dass ihr E-Rechnungen empfangen könnt. Bis 2027 gilt allerdings eine Übergangszeit. Da aktuell nicht klar ist, wie der Empfang technisch funktionieren soll, heißt es ruhig bleiben und einfach weitermachen wie bisher.😁

Viele Grüße
Euer Thomas
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