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Thomas Fischer

Finanzen

Der Unterschied Konsumentendarlehen zu Firmendarlehen

1. Definition & Zweck #Konsumentendarlehen: Diese Kredite werden an Privatpersonen vergeben, um persönliche Anschaffungen wie ein Auto, Möbel oder eine Urlaubsreise zu finanzieren. Der Kreditnehmer nutzt das Darlehen für private Zwecke und nicht für geschäftliche Investitionen. #Firmendarlehen: Diese Darlehen werden Unternehmen oder Selbstständigen gewährt, um geschäftliche Investitionen zu... mehr anzeigen
1. Definition & Zweck
#Konsumentendarlehen: Diese Kredite werden an Privatpersonen vergeben, um persönliche Anschaffungen wie ein Auto, Möbel oder eine Urlaubsreise zu finanzieren. Der Kreditnehmer nutzt das Darlehen für private Zwecke und nicht für geschäftliche Investitionen.
#Firmendarlehen: Diese Darlehen werden Unternehmen oder Selbstständigen gewährt, um geschäftliche Investitionen zu finanzieren, z. B. für die Gründung einer Praxis, den Kauf von Geschäftsausstattung oder den Ausbau eines Unternehmens.

2. Kreditnehmer
#Konsumentendarlehen: Privatpersonen mit regelmäßigen Einkommen, z. B. Angestellte oder Rentner.
#Firmendarlehen: Unternehmen, Selbstständige oder Existenzgründer.

3. Sicherheiten
#Konsumentendarlehen: Häufig wird das persönliche Einkommen als Sicherheit herangezogen. Manchmal werden auch Sachwerte (z. B. das gekaufte Auto) als Sicherheit eingesetzt.
#Firmendarlehen: Banken verlangen häufig umfassendere Sicherheiten, z. B. Geschäftsvermögen, Maschinen, Forderungen oder persönliche Bürgschaften der Unternehmer.

4. Kreditbetrag & Laufzeit
#Konsumentendarlehen: Meist kleinere Beträge (z. B. 1.000 bis 50.000 Euro) mit kurzen bis mittleren Laufzeiten (1 bis 10 Jahre).
#Firmendarlehen: Höhere Beträge (z. B. 10.000 bis mehrere Millionen Euro), oft mit längeren Laufzeiten (bis zu 20 Jahre), da Investitionen wie Immobilien oder Maschinen finanziert werden.

5. Zinsen
#Konsumentendarlehen: Meist feste Zinsen, die vom allgemeinen Marktzins und der Bonität des Kreditnehmers abhängen.
#Firmendarlehen: Können feste oder variable Zinsen haben. Banken bewerten das Risiko anhand des Geschäftsmodells, der finanziellen Kennzahlen und der Marktsituation.

Die Zinshöhe kann beim Firmendarlehen aufgrund einer Förderung / Haftungsfreistellung geringer ausfallen.

6. Bonitätsprüfung & Unterlagen
#Konsumentendarlehen: Kreditwürdigkeitsprüfung auf Basis von Einkommen, SCHUFA-Auskunft und bestehender Schulden.
#Firmendarlehen: Umfangreiche Prüfung, inklusive Businessplan, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnung, Marktanalyse und ggf. Eigenkapitalanteil.

7. Förderung & Steuerliche Aspekte
#Konsumentendarlehen: Keine steuerlichen Vorteile, da die Zinsen nicht von der Steuer absetzbar sind. (Es sei denn, man verleiht das Geld an die eigene Firma weiter ;-))
#Firmendarlehen: Zinsen und Tilgungsaufwendungen können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Zudem gibt es Förderkredite von KfW oder anderen Institutionen.

8. Flexibilität & Tilgung
#Konsumentendarlehen: Feste monatliche Raten, frühzeitige Rückzahlung möglich. Meist mit Gebühr verbunden.
#Firmendarlehen: Oft flexiblere Tilgungsmodelle, Tilgungsaussetzungen möglich, manchmal endfällige Kredite. Auch hier ist eine frühzeitige Rückzahlung möglich und ggf. mit einer Gebühr verbunden.



--> Jetzt ist die Frage, welche Darlehensform ist für dich relevant?
Falls du über eine Praxisgründung nachdenkst, ist wahrscheinlich ein Firmendarlehen die passende Wahl.
Manchmal kann allerdings auch ein Konsumentendarlehen ausreichen. In beiden Fällen empfehle ich eine individuelle Finanzierungsberatung zur optimalen Gestaltung des Kapitalbedarfs, bevor man kündigt. Denn mit einem gekündigten Arbeitsvertrag wird man kein Konsumentendarlehen mehr erhalten können. Deshalb: Frühzeitig eine ordentliche Finanzplanung aufstellen!
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Thomas Fischer

Finanzen

Sollte ich Rechnungen mit Datum vor der Gründung aufheben?

Diese Frage ereilte mich in den letzten Tagen. Die Antwort lautet: JA! Ein Grundsatz ordnungsgemäßer Buchhaltung lautet "Keine Buchung ohne Beleg". Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn ihr keine Rechnung habt, dann könnt ihr die Ausgabe auch nicht in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ansetzen. Sprich, sie gilt als private Ausgabe und mindert den Gewinn nicht. Und der Gewinn ist die... mehr anzeigen
Diese Frage ereilte mich in den letzten Tagen. Die Antwort lautet: JA!

Ein Grundsatz ordnungsgemäßer Buchhaltung lautet "Keine Buchung ohne Beleg". Das bedeutet im Umkehrschluss: Wenn ihr keine Rechnung habt, dann könnt ihr die Ausgabe auch nicht in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ansetzen. Sprich, sie gilt als private Ausgabe und mindert den Gewinn nicht. Und der Gewinn ist die Berechnungsgrundlage für Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge sowie für die Einkommenssteuern. Für jeden Euro mehr an Gewinn, müsst ihr auch anteilig die besagten Abgaben leisten.

Deshalb: Hebt eure Belege auf. Entweder ihr bringt sie als direkte Firmenausgabe ins spätere Unternehmen ein oder als Eigenbeleg. Das sagt euch dann eure Steuerberatung oder euer Buchhaltungsbüro.
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Thomas Fischer

Finanzen

Durchdenke deinen Rechnungsprozess!

"Wann hast du die Rechnung dem Patienten mitgegeben?" "Aha, und warum liegt sie immer noch in der Patientenakte?" "Das Rechnungsdatum liegt 6 Woche vor der Übergabe an den Patienten" .... Das sind nur einige Fallstricke, die es demjenigen in eurem Unternehmen schwer machen, der für das Rechnungswesen zuständig ist. Denn er muss, um Mahnungen versenden zu können, immer erst Rücksprache halten,... mehr anzeigen
"Wann hast du die Rechnung dem Patienten mitgegeben?"
"Aha, und warum liegt sie immer noch in der Patientenakte?"
"Das Rechnungsdatum liegt 6 Woche vor der Übergabe an den Patienten"
....
Das sind nur einige Fallstricke, die es demjenigen in eurem Unternehmen schwer machen, der für das Rechnungswesen zuständig ist. Denn er muss, um Mahnungen versenden zu können, immer erst Rücksprache halten, in den Akten nachsehen oder gar die Patienten direkt fragen.

Besser ist, dass ihr von Beginn an einen ganz genauen Rechnungsprozess im Unternehmen etabliert. Dieser besteht aus:
1. Fester Termin im Behandlungsablauf, wann die Rechnung erstellt wird.
2. Fester Termin im Behandlungsablauf, wann der Patient die Rechnung erhält.
3. Festlegung, der Bezahlmöglichkeiten (Bargeld verursacht unnötig Dokumentationsmehraufwand!)
4. Fester Termin, wann ihr den Zahlungseingang überprüft und die Mahnung versendet.
5. Fester Termin, wann ihr die Mahnung bei der Kasse einreicht und um Erstattung bittet.

👉Beispiel:
Wir haben das bei uns er Physiotherapie so gelöst, dass die Rechnungen alle per Post am Tage der Monatsabrechnung versendet werden. Das hat folgende Vorteile👏:
1. Wir entlasten unsere Mitarbeiter
2. Wir sparen uns Absprachen
3. Rechnungsdatum ist auch das ausschlaggebende Datum für die Mahnung.
4. Alle Rechnungen erfolgen an einem Tag. Entsprechend kann ich 3 Wochen später alle Mahnungen mit einmal versenden.

💥Tipp: Für den Rechnungsversand nutzen wir PreLabel von Post Modern. So erhalten wir am Monatsende eine einzige Rechnung über alle Postwurfsendungen und brauchen nicht ständig Briefmarken nachkaufen oder das Gewicht des Briefes messen.
Post Modern ist in Sachsen ansässig. Ähnliche Anbieter gibt es auch in anderen Bundesländern.
Mehr zum PreLabel findet ihr hier: www.post-modern.de/faqs/prelabel/
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Thomas Fischer

Finanzen

E-Rechnung verpflichtend für Praxen?

Mich erreichte neulich die Frage, ob E-Rechnung für Praxen verpflichten sein wird ab 01.01.2025. Die Antwort lautet Jaein ;) Eine schöne Zusammenfassung dazu findet ihr: testen.lexoffice.de/e-rechnungspflicht/ Ein Auszug daraus: "E-Rechnungen sind ab einer Summe von 1.000 Euro für alle Lieferanten oder Auftragnehmer verpflichtend, die für öffentliche Auftraggeber arbeiten. Ab 2025 soll der... mehr anzeigen
Mich erreichte neulich die Frage, ob E-Rechnung für Praxen verpflichten sein wird ab 01.01.2025.
Die Antwort lautet Jaein ;)

Eine schöne Zusammenfassung dazu findet ihr: testen.lexoffice.de/e-rechnungspflicht/

Ein Auszug daraus:
"E-Rechnungen sind ab einer Summe von 1.000 Euro für alle Lieferanten oder Auftragnehmer verpflichtend,
die für öffentliche Auftraggeber arbeiten.

Ab 2025 soll der Standard E-Rechnung auch für B2B-Bereich verpflichtend werden. Über die genaue Umsetzung herrscht derzeit noch Unklarheit."

--> Das heißt, wenn Ihr Rechnungen an Patienten stellt, dann trifft dies nicht auf euch zu. Denn "B2B" meint ein Geschäft zwischen zwei Unternehmen (B2B = "Business to Business"). Der Patient ist kein Unternehmen, sondern ein Customer (=Konsument).
--> Stellt ihr eine Rechnung an ein Unternehmen, könnt ihr von der Übergangsfrist bis Ende 2026 profitieren und weiterhin alles so handhaben, wie gehabt. Bis dahin wird auch klar sein, wie alles technisch realisiert werden kann.


Seid Ihr dagegen Rechnungsempfänger, müsst ihr sicherstellen, dass ihr E-Rechnungen empfangen könnt. Bis 2027 gilt allerdings eine Übergangszeit. Da aktuell nicht klar ist, wie der Empfang technisch funktionieren soll, heißt es ruhig bleiben und einfach weitermachen wie bisher.😁

Viele Grüße
Euer Thomas
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